Nach berechtigtem Einspruch gegen die Spielwertung, erreichte uns gestern die Antwort der Verbandsspruchkammer. Nachdem beide Mannschaften eine schriftliche Stellungnahme zum Ablauf des Spieles eingereicht haben, hat die Spruchkammer wie folgt entschieden:
Nach §19 Ziffer 2a SpO, wurde die Rheinlandpokalpartie zwischen dem TSV Emmelshausen – SV Holzbach II für die Heimmannschaft gewertet. Den Gästen aus Holzbach, ist ein Wechselfehler unterlaufen. Dies war auch der Grund für den Einspruch, den der TSV Emmelshausen einlegte.
Normalerweise, sind beide Mannschaften gewohnt, dass sie im Ligabetrieb jeweils 4-mal ein- und auswechseln dürfen. Im Rheinlandpokal, gelten allerdings andere Aus- bzw. Einwechselregelungen. Nach den Durchführungsbestimmungen des FVR, dürfen während eines Spieles 4 Spielerinnen ausgewechselt werden. Diese können dann allerdings nicht wieder in das laufende Spiel eingesetzt/eingewechselt werden. Die Durchführungsbestimmungen und die neuen Regelungen für die Spielzeit 2019/2020, wurdem jedem Verein vor der neuen Spielzeit seitens des FVR übersendet.
Wir distanzieren uns von den Aussagen des SV Holzbach auf deren Facebookseite. Man hat sich in keinster Weiße im Vorfeld der Partie mit dem Schiedsrichter auf eine andere Wechselregelung geeiningt.
Die Enttäuschung seitens des SV Holzbach ist aus unserer Sicht nachvollziehbar. Allerdings finden wir es sehr schade, dass der Verein,Spielerinnen und Fans, nun die Schuld bei den Frauen des TSV Emmelshausen suchen. Ein Verein wie der SV Holzbach, der die letzten Jahre ziemlich Erfolgreich war und auch noch ist, sollte man eigentlich eine Professionellere und fairere Argumentation diesbezüglich erwarten.
Trotzdem wünschen wir dem SV Holzbach weiterhin viel Erfolg für die aktuelle Spielzeit.