Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung der Abteilung Fußball

Mitbestimmung im Verein

Gem. § 18 Abs. 5 der Vereinssatzung wird hiermit zur ordentlichen Mitgliederversammlung (Abteilungsversammlung) der Abteilung Fußball des TSV Emmelshausen eingeladen.

Die Versammlung findet am Dienstag, 08.03.2016, 19.00 Uhr, im UNION-Hotel Klinkner in Emmelshausen statt.

Tagesordnung:
1.) Begrüßung durch den Abteilungsleiter;
2.) Bericht des Jugendleiters und Aussprache;
3.) Bericht des Vorsitzenden der „Alten Herren“ und Aussprache;
4.) Kassenbericht und Aussprache;
5.) Bericht des Kassenprüfers und Aussprache;
6.) Bericht des Abteilungsleiters und Aussprache;
7.) Wahl eines Versammlungsleiters;
8.) Entlastung des Vorstandes;
9.) Neuwahlen;
10.) Beschlussfassung über vorliegende Anträge;
11.) Verschiedenes

Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliederversammlung gem. § 12 Ziffer 2 der Vereinssatzung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.

Über Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Versammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge mindestens zwei Wochen vor der Versammlung dem Vorsitzenden des Vereins eingegangen und den Mitgliedern mindestens eine Woche vorher durch Aushang im Vereinsmitteilungskasten oder Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Emmelshausen zur Kenntnis gebracht wurden (§ 12 Abs. 4 der Vereinssatzung).

Dringlichkeitsanträge dürfen nur behandelt werden, wenn die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von Zweidrittel (2/3) die Aufnahme in die Tagesordnung beschließt.

Stimmberechtigt sind Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.